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Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemein
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen divine, deren gelisteter Artists und dem jeweiligen Auftraggeber / Kunden verbindlich regeln, werden abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese schriftlich festzuhalten.

Gegenstand
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen, in Form der gebuchten Tätigkeit, durch divine und deren gelisteter Artists (nachfolgend Agentur/ Künstler genannt) zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit der Agentur an.

Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung gilt als rechtskräftig wenn beide Parteien dies schriftlich bestätigt haben. Die allgemeinen Buchungsbedingungen gelten auch bei einer optionalen Buchung. Im Falle einer Buchung, bei welcher der Kunde nur zwischengeschaltet ist, muss spätestens bei fester Buchung der Auftraggeber den endgültigen Kunden der Agentur nennen und ggf. seine Vollmacht, für den Vertragspartner einen Vertrag abschließen zu dürfen, schriftlich nachweisen.

Festbuchung
Eine Festbuchung ist für beide Seiten verbindlich. Im Falle einer Festbuchung steht der Agentur das vereinbarte Honorar auch dann ganz oder teilweise zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird oder werden kann (Ausfallhonorar).
Der Honoraranspruch besteht nicht, wenn der Kunde die Festbuchung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt gegenüber der Agentur oder dem Künstler absagt.

Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Die optionale Buchung verfällt, ohne Rückfragen, zum vereinbartem Termin, wenn keine Festbuchung erfolgt ist.

Arbeitszeiten/ Überstunden
Der Künstler kann für „halbe Tage“ oder „ganze Tage“ gebucht bzw. optioniert werden.
Es werden daher grundsätzlich Halbtages- oder Tageshonorare vereinbart.
Halber Tag: bis 4 Stunden
Ganzer Tag: bis 8 Stunden
Ein Ganztageshonarar wird ab 6 Arbeitsstunden berechnet. Überstunden werden vorbehaltlich berechnet, jede angefangene Stunde beträgt 15% des vereinbarten Honorars. Pauschalbuchungen sind ausdrücklich im Voraus schriftlich festzuhalten.

Wetterbuchung
Eine „Wetterbuchung“ muss im Voraus ausdrücklich vereinbart worden sein. D.h. dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann. Der Auftraggeber muss bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins, bei vorhergesagtem schlechtem Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an die Agentur oder den Künstler ein Honorar zahlen zu müssen.

Honorar/Fremd- und Nebenkosten
Für die vom Künstler erbrachten Leistungen wird der oben genannte Betrag vereinbart. Im Nettobetrag inbegriffen sind sämtliche Nebenleistungen, Spesen, Aufwendungen und Auslagen, diese sind einzeln aufzulisten, anderenfalls sind diese inklusive.
Die Dauer und der Inhalt der Leitung ist im Voraus schriftlich festhalten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Künstler berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Leistung sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten in Rechnung zu stellen. 
Pauschalhonorare bedürfen im Voraus der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Bei einer Festbuchung hat der Kunde anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. zusätzliche Material- und Stylingkosten, Requisiten, Leihgebühren) in voller Höhe zu tragen und gegebenenfalls im Voraus an die Agentur oder den Künstler zu zahlen. Evtl. Reise-/ Übernachtungskosten sind vom Kunden zu tragen.
Fahrtkosten werden wenn nicht anders vereinbart, mit einer Pauschale von 0,40 € / km ab dem Hauptsitz berechnet.
Der Kunde ist verpflichtet den Betrag spätestens 10 Tage nach Eingang der Rechnung zu begleichen. Skonto oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt.

Ausfallhonorar
Bei einer Absage der Festbuchung durch den Kunden innerhalb 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von:
bis 7 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 30% des vereinbarten Honorars
bis 3 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 70% des vereinbarten Honorars
bis 1 Tag vor dem Leistungszeitpunkt, 100% des vereinbarten Honorars
Grundlage hierfür ist das Halbtages- und Tageshonorar.

Annullierung
Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich. Annulliert der Kunde den Auftrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes oder wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass die Agentur oder der Künstler dies zu vertreten hat, steht der Agentur oder dem Künstler das vereinbarte Honorar vollständig sowie die bis dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten zu.

Reisezeit
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag und/oder eine Rückreise am folgenden Tag erforderlich (d.h. dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden) so können grundsätzlich Reisetage nach zeitlichem Aufwand berechnet werden. Grundlage hierfür ist das Halbtages- und Tageshonorar.

Rechte an den Arbeiten und Nutzung
Der Kunde überträgt die Bildrechte auch an den Künstler. Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen.
Der Kunde ist verpflichtet dem Künstler für seine erbrachte Leistung an dem Auftrag Fotografien und/oder Filmmaterial in bearbeiteter Form zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert dem Künstler zuzusenden.
Der Künstler ist berechtigt die Fotografien und Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Leistung erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere die Nutzung für das Portfolio und den eigenen Internetauftritt (Facebook, Homepage, durch Dritte).
Der Künstler ist berechtigt eigene Backstage und Making of Bilder uneingeschränkt zu nutzen.

Der Künstler ist berechtigt die entstandenen Bilder, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für nichtkommerzielle Zwecke (Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard, Facebook usw.) oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu nutzen.
Die kommerzielle Nutzung der Bilder, dh. der Weiterverkauf der Bilder ist grundsätzlich für alle Parteien verboten, bzw. bedarf einer weiteren schriftlichen Absprache.

Der Kunde stimmt zu, dass der Künstler die Bilder für die Eigenwerbung, wie Flyer, Homepage, gedruckte Werbung, etc. nutzen darf.

Nennungsverpflichtung
Der Künstler hat Anspruch darauf, bei der Verwendung, in den Credits mit Vor- und Zuname genannt, bzw. verlinkt zu werden. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist eine Entschädigung von 25% des vereinbarten Honorars zu zahlen.

Durch Veröffentlichung in den Social Medias durch den Fotografen, Kunden und Make up Artists ist die vollständige Benennung und Verlinkung der einzelnen Parteien gern gesehen.

Mängelrügen
Mängelrügen und Reklamationen durch den Kunden sind unverzüglich innerhalb eines Tages nach Erhalt der Fotos dem Fotografen mitzuteilen, später verfällt jeglicher Anspruch.

Nichterbringen der Künstlertätigkeit/ Krankheitsfall
Sollte der Künstler seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für evtl. entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Agentur nicht.

Versicherungen
Requisiten sind vom Kunden gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. zu versichern.
Der Kunde hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden sowie eine evtl. Personenausfall- und/ oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen.

Verletzerhonorar
Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung der Arbeiten/ Ergebnisse, wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein „Verletzerhonorar“ in Höhe des fünffachen Tageshonorars fällig.

Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

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